Das Kosten-erstattungsverfahren
Viele gesetzlich Versicherte wissen gar nicht, dass sie unter bestimmten Voraussetzungen auch bei einer Privatpraxis wie meiner eine von der Krankenkasse finanzierte Psychotherapie machen können. Rechtliche Grundlage dafür ist § 13 Abs. 3 SGB V. So funktioniert es:
Voraussetzungen
Du musst nachweisen, dass du dich ernsthaft um einen Platz bei zugelassenen Kassentherapeut:innen bemüht hast. In der Regel mindestens 3–5 dokumentierte Absagen, häufig wird verlangt, dass diese über die Terminservicestelle erfolgt sind.
Es liegt eine fachlich begründete Behandlungsdringlichkeit vor, zum Beispiel durch eine Diagnose.
Eine zeitnahe Behandlung innerhalb einer zumutbaren Wartezeit kann nicht sichergestellt werden (i.d.R. 3-6 Monate).
Ablauf
1 . Absagen sammeln: Name der Praxis, Datum sowie Grund bzw. Wartezeit dokumentieren. Es reicht, wenn eine E-Mail unbeantwortet blieb oder telefonisch niemand erreichbar war.
2 . Sprechstunde bei einer zugelassenen Therapeutin oder einem zugelassenen Therapeuten: Du erhätst das Formular PTV 11 mit Indikation, im besten Fall mit vermerkter Dringlichkeit.
3 . Erstgespräch bei mir: Wir klären gemeinsam offene Fragen und Unterstützungsmöglichkeiten.
4 . Antragstellung bei eurer Krankenkasse: Dies muss vor Behandlungsbeginn geschehen. Termine vor Bewilligung werden nicht erstattet.
5 . Nach Bewilligung: Du gehst bei jeder Sitzung in Vorkasse (Rechnung nach GOÄ) und reichst die Rechnungen anschließend bei deiner Krankenkasse ein. Diese erstattet dir die bewilligten Kosten.
Falls dir das alles zu viel ist: Ich arbeite auch mit Tepavi zusammen, einem Dienstleister, der die Organisation übernimmt und dir bei allem Wichtigen zur Seite steht. Die Nutzung ist freiwillig, du kannst den Antrag ebenso gut selbst stellen. Tepavi gibt eine Erfolgsquote von über 95 % an; Kosten entstehen nur, wenn die Therapie tatsächlich bewilligt wird.
Bei Ablehnung
Ein Widerspruch ist möglich und hat oft gute Erfolgsaussichten. Achte dabei bitte auf die jeweiligen Fristen.
Wichtig: Jede Krankenkasse prüft individuell, ein Anspruch besteht nicht automatisch. Am besten meldest du dich, sobald du deine Absagen gesammelt hast. Ich unterstütze dich gerne bei den Unterlagen.
