Ablauf
Der erste Schritt ist ein unverbindliches Erstgespräch. In geschützter Atmosphäre hast du Raum, in Ruhe von deinem Anliegen zu erzählen. Wir lernen uns kennen und schauen gemeinsam, ob ich dich auf deinem Weg gut begleiten kann.
In den folgenden probatorischen Sitzungen nehmen wir uns Zeit, deine Situation besser zu verstehen. Wir klären, was dich aktuell belastet, welche Ziele du hast und was dir im Alltag helfen könnte.
In der anschließenden Therapie arbeiten wir Schritt für Schritt an deinen Themen. Mir ist wichtig, dass du dich dabei sicher und verstanden fühlst. Die Methoden, die ich einsetze, orientieren sich an deinen individuellen Bedürfnissen und deinem Tempo.
Zum Abschluss der Therapie blicken wir gemeinsam auf deine Entwicklung zurück und stärken das, was dir auch langfristig Halt und Orientierung geben kann.
Kosten
Ein Beginn oder eine Fortsetzung der Therapie ist möglich, sobald die Kostenübernahme geklärt ist. Die Abrechnung erfolgt monatlich. Bitte beachten Sie, dass Sie unabhängig von einer möglichen Erstattung durch Dritte (z. B. Krankenversicherung oder Beihilfe) selbst für die fristgerechte Zahlung des vollständigen Rechnungsbetrags verantwortlich sind. Die Abrechnung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Privatversicherte & Beihilfeberechtigte
Die Kosten für eine ambulante systemische Psychotherapie werden in der Regel von privaten Krankenkassen und der Beihilfe übernommen. Da die genaue Kostenübernahme sowie das mögliche Sitzungskontingent von deinen individuellen Vertragsbedingungen abhängen, empfehle ich dir, dich vorab direkt bei deiner privaten Krankenkasse bzw. Beihilfestelle zu erkundigen und deine persönlichen Konditionen zu erfragen.
Das Honorar für eine psychotherapeutische Sprechstunde beträgt 134,07 Euro (50 Minuten, GOP-Ziffer 812a).
Das Honorar pro Sitzung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Eine Therapiestunde (50 Minuten) wird gemäß der aktuell gültigen GOP (Stand: Juli 2024) mit 134,07 € bis 167,58 € abgerechnet (entsprechend GOP-Ziffern 812a, 870, 801a bei einem 2,3-fachen Satz).
Zusätzlich können einmalige Kosten anfallen, zum Beispiel für die biografische Anamnese, die Auswertung von Fragebögen oder, falls notwendig, für Anträge an Gutachter. Alle Leistungen werden nach der GOP berechnet und sind in der Patienteninformation aufgeführt.
Gesetzlich Versicherte
Als gesetzlich versicherte Person ist eine direkte Behandlung in meiner Praxis leider nicht über deine Krankenkasse abrechenbar. Der reguläre Weg zu einem Therapieplatz führt zunächst über eine Psychotherapeutische Sprechstunde bei einer Kassentherapeutin. Einen Termin hierfür kannst du über die Kassenärztliche Vereinigung Berlin unter der Nummer 116 117 vereinbaren.
Eine Kostenübernahme durch deine gesetzliche Krankenkasse für eine Behandlung in einer Privatpraxis ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, dem sogenannten Kostenerstattungsverfahren. Dafür musst du deiner Krankenkasse nachweisen, dass du trotz ernsthafter Bemühungen keinen regulären Kassentherapieplatz gefunden hast (bitte dokumentiere die Absagen und lange Wartezeiten). Zusätzlich benötigst du einen Nachweis über deinen Behandlungsbedarf, zum Beispiel das Formular PTV11 aus der Psychotherapeutischen Sprechstunde oder einen aktuellen Klinikbericht, der eine ambulante Weiterbehandlung empfiehlt.
Weitere Informationen hier oder als PDF hier
Bitte beachte, dass du als Patient:in Rechnungsnehmer:in bist. Eine direkte Abrechnung mit deiner Krankenkasse übernehme ich nicht.
Ein Erstgespräch à 50min wird entsprechend GOP 35151 mit 114,92€ berechnet.
Selbstzahlung
Du kannst die Therapiekosten selbstverständlich auch unkompliziert und ohne bürokratischen Aufwand selbst tragen. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und beträgt derzeit 134,07 € bis 167,58 € pro Sitzung (50 Minuten).
Allgemein
Für Sitzungen im Mehrpersonensetting, zum Beispiel Paar- oder Familientherapie, berechne ich 100 Minuten.
Termine außerhalb der üblichen Zeiten, also nach 20:00 Uhr sowie an Wochenenden oder Feiertagen, werden mit 186,52 Euro berechnet (3,5-facher Satz für GOP 870 zuzüglich psychopathologischer Befund nach GOP 801a).
Falls die Therapiekosten für dich eine finanzielle Hürde darstellen, biete ich auf Anfrage einen Sozialtarif an. Spreche mich gerne direkt darauf an und wir finden eine passende Lösung.
